Rechtliches
Allgemeine Geschäfts bedingungen (AGB)
Farbfabrik Waldviertel
Stand: August 2026
1. Betreiber und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen, Veranstaltungen und Leistungen der Farbfabrik Waldviertel, betrieben durch:
Institut für Gesprächsenergetik
ZVR-Zahl: 1453614785
Langegg 63
3872 Langegg
Österreich
Veranstaltungsort:
Farbfabrik Waldviertel
Gmünder Straße 43
3943 Schrems
Österreich
E-Mail: farbfabrik@outlook.com
Telefon: 0660 200 82 42
Die AGB gelten insbesondere für Action-Painting-Sessions, private Gruppen, Geburtstage, Firmenveranstaltungen, Teambuildings und sonstige von der Farbfabrik Waldviertel angebotene Freizeitveranstaltungen.
Für individuell vereinbarte Firmen- oder Gruppenveranstaltungen können im jeweiligen Angebot abweichende Bedingungen festgelegt werden. Soweit ausdrücklich vereinbart, gehen diese individuellen Vereinbarungen diesen AGB vor.
2. Gegenstand der Leistung
Die Farbfabrik Waldviertel organisiert und veranstaltet Action-Painting-Sessions und damit verbundene Freizeitveranstaltungen.
Die Teilnehmer erhalten eine kurze Einschulung und können anschließend mit den im jeweiligen Paket vorgesehenen Farben, Werkzeugen und Materialien ihr eigenes Kunstwerk gestalten.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem bei der Buchung ausgewählten Paket bzw. dem individuellen Angebot.
Die auf der Website dargestellten Paketbeschreibungen, Preise, Malwandgrößen und inkludierten Leistungen gelten in der zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Fassung.
Geringfügige Änderungen bei einzelnen Werkzeugen, Materialien, Farben oder Abläufen sind möglich, sofern dadurch Charakter und wesentlicher Umfang des gebuchten Erlebnisses nicht beeinträchtigt werden.
Ein Anspruch auf einen bestimmten einzelnen Farbton, eine bestimmte Marke, ein bestimmtes Werkzeug oder ein bestimmtes Material besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Anfrage, Reservierung und Vertragsabschluss
Eine Anfrage über die Website, per E-Mail, telefonisch oder über andere Kommunikationswege ist zunächst unverbindlich.
Nach Prüfung der Verfügbarkeit erhält der Kunde von der Farbfabrik Waldviertel eine Buchungsinformation mit den wesentlichen Daten der gewünschten Veranstaltung sowie grundsätzlich eine Rechnung und/oder einen Zahlungslink.
Der angebotene Termin wird ab Versand der Zahlungsaufforderung grundsätzlich für 48 Stunden reserviert.
Bei kurzfristigen Buchungen oder Veranstaltungen, deren Beginn innerhalb dieser 48 Stunden liegt, kann eine kürzere Zahlungs- und Reservierungsfrist vereinbart werden.
Eine reguläre Buchung wird verbindlich, sobald der vereinbarte Gesamtbetrag vollständig eingegangen ist bzw. die erfolgreiche Zahlung durch den eingesetzten Zahlungsdienstleister bestätigt wurde.
Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Zahlung, kann die Reservierung ohne weitere Verpflichtung aufgehoben und der Termin wieder freigegeben werden.
Bei kurzfristigen Buchungen kann ausdrücklich eine Zahlung vor Ort vereinbart werden. In diesem Fall kommt der Vertrag mit der schriftlichen Buchungsbestätigung der Farbfabrik Waldviertel zustande.
Für Firmenveranstaltungen, größere Gruppen oder individuell vereinbarte Veranstaltungen können abweichende Anzahlungs-, Zahlungs- und Vertragsbedingungen vereinbart werden.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website, in der Buchungsinformation oder in einem individuellen Angebot angegebenen Preise.
Die angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Eine allenfalls gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist darin enthalten.
Reguläre Action-Painting-Buchungen sind grundsätzlich vollständig im Voraus zu bezahlen.
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden mit der Rechnung, dem Zahlungslink oder im Rahmen der Buchungsabwicklung bekannt gegeben.
Bei Firmenveranstaltungen, größeren Gruppen oder individuell vereinbarten Veranstaltungen kann insbesondere eine Anzahlung mit anschließender Restzahlung vereinbart werden.
5. Zusatzkäufe vor Ort
Zusätzlich zum gebuchten Paket können vor Ort, soweit verfügbar, weitere Waren, Getränke, Farben, Materialien, Malwände oder sonstige Zusatzleistungen erworben werden.
Diese Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des ursprünglich gebuchten Pakets, sofern sie dort nicht ausdrücklich als inkludiert ausgewiesen sind.
Für Zusatzkäufe gelten die jeweils vor Ort ausgewiesenen Preise.
Zusatzkäufe sind grundsätzlich unmittelbar vor Ort zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die verfügbaren Zahlungsarten werden vor Ort bekannt gegeben.
Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit bestimmter Zusatzprodukte oder Zusatzleistungen.
6. Rücktrittsrecht bei termingebundenen Veranstaltungen
Bei Action-Painting-Sessions und anderen Freizeitveranstaltungen, die für einen konkreten Termin oder Zeitraum gebucht werden, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Die nachstehenden Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten werden von der Farbfabrik Waldviertel freiwillig eingeräumt.
Gesetzlich zwingende Rücktritts- oder Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
7. Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Eine E-Mail an die Farbfabrik Waldviertel ist ausreichend.
Es gelten folgende Bedingungen:
Mindestens 7 Kalendertage bzw. 168 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
Der bereits bezahlte Teilnahmebetrag wird zu 100 % als Gutschein für eine spätere Buchung gutgeschrieben.
Weniger als 7 Tage, aber mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
50 % des bereits bezahlten Teilnahmebetrags werden als Gutschein gutgeschrieben.
Weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn
Eine Rückerstattung, Gutschrift oder kostenlose Umbuchung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Nichterscheinen / No-Show
Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung, Gutschein oder Ersatztermin.
Die Übertragung einer gebuchten Teilnahme auf eine andere geeignete Person ist nach vorheriger Mitteilung grundsätzlich möglich.
Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. Verspätung
Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen.
Bei verspätetem Erscheinen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Veranstaltungszeit.
Kann aufgrund einer vom Teilnehmer zu vertretenden erheblichen Verspätung nur eingeschränkt oder nicht mehr an der Veranstaltung teilgenommen werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung oder einen Ersatztermin.
9. Absage oder Änderung durch die Farbfabrik Waldviertel
Die Farbfabrik Waldviertel kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen oder verschieben. Dazu können insbesondere Krankheit, technische Probleme, Sicherheitsgründe, höhere Gewalt oder andere Umstände zählen, die eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung unmöglich machen.
Wird eine Veranstaltung vollständig durch die Farbfabrik Waldviertel abgesagt, kann der Kunde zwischen
- einer vollständigen Rückerstattung des bereits bezahlten Teilnahmebetrags oder
- einer kostenlosen Umbuchung auf einen verfügbaren Ersatztermin
wählen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Sicherheit und Verhalten
Action Painting ist eine aktive Freizeitveranstaltung. Farben können unter anderem gestrichen, geschüttet, gespritzt, geschleudert oder mit verschiedenen dafür vorgesehenen Werkzeugen und Hilfsmitteln aufgetragen werden.
Vor Beginn erfolgt eine kurze Einschulung.
Den Sicherheits- und Verhaltensanweisungen der Mitarbeiter der Farbfabrik Waldviertel ist während der gesamten Veranstaltung Folge zu leisten.
Werkzeuge, Farben, Farbballons und andere zur Verfügung gestellte Materialien dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der Einschulung verwendet werden.
Andere Personen dürfen nicht absichtlich mit Farben, Werkzeugen oder sonstigen Gegenständen beworfen, gefährdet oder beeinträchtigt werden.
Die Farbfabrik Waldviertel kann Personen von der Teilnahme ausschließen oder eine bereits begonnene Teilnahme beenden, wenn diese trotz Aufforderung Sicherheitsanweisungen missachten, sich selbst oder andere gefährden, Einrichtungen mutwillig beschädigen oder einen sicheren Veranstaltungsablauf erheblich beeinträchtigen.
Ist ein solcher Ausschluss vom Teilnehmer selbst zu vertreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrags.
11. Alkohol, Rauchen und Beeinträchtigung
Das Rauchen ist in den Innenräumen der Farbfabrik Waldviertel nicht gestattet.
Soweit alkoholische Getränke angeboten werden, gelten sämtliche gesetzlichen Alters- und Jugendschutzbestimmungen.
Personen, die erkennbar so stark alkoholisiert oder anderweitig beeinträchtigt sind, dass eine sichere Teilnahme nicht gewährleistet werden kann, kann der Zutritt verweigert oder die weitere Teilnahme untersagt werden.
Die Farbfabrik Waldviertel kann außerdem die weitere Abgabe alkoholischer Getränke verweigern, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.
Ist die Verweigerung oder der Ausschluss vom Teilnehmer selbst zu vertreten, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
12. Schutzkleidung, Kleidung und persönliche Gegenstände
Im Rahmen der jeweils gebuchten Pakete wird die ausgewiesene Schutzkleidung zur Verfügung gestellt.
Trotz Schutzkleidung kann nicht vollständig verhindert werden, dass Farbe auf Kleidung, Schuhe, Haare, Mobiltelefone, Uhren, Schmuck, Taschen oder andere persönliche Gegenstände gelangt.
Die verwendeten Farben können Flecken oder dauerhafte Verfärbungen verursachen.
Teilnehmer werden daher ausdrücklich darauf hingewiesen, geeignete Kleidung und geeignetes Schuhwerk zu tragen und empfindliche oder wertvolle Gegenstände nicht in den Mal- und Spritzbereich mitzunehmen.
Die Bereitstellung von Schutzkleidung stellt keine Garantie dafür dar, dass Kleidung oder persönliche Gegenstände vollständig vor Farbe geschützt werden.
Für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet die Farbfabrik Waldviertel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
13. Gesundheitliche Voraussetzungen
Für die Teilnahme sind keine künstlerischen Vorkenntnisse erforderlich.
Personen mit bekannten Allergien, Überempfindlichkeiten, Atemwegserkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen, die für die Verwendung von Farben, Materialien oder die körperliche Aktivität relevant sein könnten, sollten vor der Teilnahme prüfen, ob eine Teilnahme für sie geeignet ist.
Informationen zu verwendeten Materialien und Inhaltsstoffen werden auf Anfrage, soweit verfügbar, bereitgestellt.
Gesundheitliche Umstände, die unmittelbar für eine sichere Teilnahme relevant sind, sollen dem Personal vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt werden, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist.
14. Minderjährige
Für minderjährige Teilnehmer gelten die jeweils für das konkrete Angebot bekannt gegebenen Alters- und Teilnahmebedingungen.
Die buchende Person hat sicherzustellen, dass erforderliche Zustimmungen der Erziehungs- bzw. Obsorgeberechtigten vorliegen.
Soweit für eine Veranstaltung eine Begleit- oder Aufsichtsperson erforderlich ist, ist diese Voraussetzung für die Teilnahme.
Für Kinder-, Familien- oder Geburtstagsveranstaltungen können ergänzende Teilnahmebedingungen bekannt gegeben werden.
15. Getränke
Soweit Getränke im gebuchten Paket enthalten sind, können diese aus dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung verfügbaren Sortiment gewählt werden.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Marke, Sorte oder Geschmacksrichtung.
Für alkoholische Getränke gelten die gesetzlichen Alters- und Jugendschutzbestimmungen.
Informationen zu Allergenen oder Inhaltsstoffen können beim Personal erfragt werden.
16. Kunstwerke und Abholung
Das im Rahmen der Veranstaltung selbst geschaffene Kunstwerk steht grundsätzlich dem jeweiligen Teilnehmer zu.
Frisch bemalte Kunstwerke können am Ende der Veranstaltung noch feucht sein.
Soweit eine unmittelbare Mitnahme möglich ist, erfolgt diese unter Beachtung der Hinweise des Personals.
Kann oder möchte der Teilnehmer sein Kunstwerk nicht unmittelbar mitnehmen, kann nach Vereinbarung eine spätere Abholung ermöglicht werden.
Zur Abholung hinterlegte Kunstwerke sind grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nach dem vereinbarten bzw. bekannt gegebenen Abholzeitpunkt abzuholen.
Erfolgt keine Abholung, kann die Farbfabrik Waldviertel den Kunden nochmals zur Abholung innerhalb einer angemessenen Nachfrist auffordern.
Wird das Kunstwerk auch innerhalb dieser Nachfrist nicht abgeholt, darf es entsorgt werden.
17. Foto- und Videoaufnahmen
Teilnehmer dürfen grundsätzlich Fotos und Videos ihrer eigenen Teilnahme und ihrer eigenen Kunstwerke für private Zwecke erstellen, sofern dadurch andere Personen nicht gegen deren Willen aufgenommen oder beeinträchtigt werden.
Die Farbfabrik Waldviertel verwendet erkennbare Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmern für Website, Social Media, Werbung oder andere Veröffentlichungen nicht allein aufgrund dieser AGB.
Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
Eine erteilte Einwilligung kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden.
Die Farbfabrik Waldviertel darf Fotografien der entstandenen Kunstwerke zu eigenen Dokumentations- oder Werbezwecken verwenden, soweit dadurch keine Person identifizierbar ist und keine entgegenstehenden Rechte verletzt werden.
18. Beschädigungen durch Teilnehmer
Teilnehmer haben Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge und sonstige zur Verfügung gestellte Gegenstände entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung und den Anweisungen des Personals zu benutzen.
Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der jeweilige Verursacher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Farbspritzer, Farbspuren und sonstige Verschmutzungen, die bei bestimmungsgemäßer Teilnahme innerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche entstehen, gelten selbstverständlich nicht als vom Teilnehmer zu ersetzende Beschädigungen.
19. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Farbfabrik Waldviertel haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere nicht für Personenschäden und nicht in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben uneingeschränkt bestehen.
20. Gutscheine
Entgeltlich erworbene Geschenkgutscheine können entsprechend ihrem jeweiligen Wert für Leistungen der Farbfabrik Waldviertel eingelöst werden.
Für entgeltlich erworbene Gutscheine wird durch diese AGB keine pauschale dreijährige oder kürzere Verfallsfrist festgelegt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Preis der gewünschten Leistung höher als das vorhandene Gutscheinguthaben, kann der Differenzbetrag zugezahlt werden.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts erfolgt grundsätzlich nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.
Geschenkgutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Gutscheine, die aufgrund einer freiwilligen Stornierungsregelung ausgestellt werden, können entsprechend den bei Ausstellung bekannt gegebenen Bedingungen für eine spätere Buchung verwendet werden.
21. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Nähere Informationen befinden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung der Farbfabrik Waldviertel.
22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, soweit eine solche Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Gegenüber Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Betreibers als Gerichtsstand vereinbart.
23. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen, die ausdrücklich zwischen der Farbfabrik Waldviertel und dem Kunden getroffen wurden, gehen diesen AGB im jeweiligen Umfang vor.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nur insoweit, als dies gesetzlich vorgesehen ist.
Zwingende Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
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